Dass eine gut aufgestellte Altersvorsorge auch Fondsanteile enthalten sollte, gilt mittlerweile
weithin als Konsens. Für Aufruhr unter Sachkundigen sorgt nun jedoch eine Studie des
Fondsverbands BVI, der zufolge Fondsentnahmepläne (in der Studie als „Fondsrenten“
bezeichnet) eine sichere Form der Altersvorsorge darstellen. Kernthese: Entnehme man dem
Fondsguthaben monatlich einen Betrag in der Höhe, die ein Versicherer als lebenslange
garantierte Rente zahlen würde, dann komme man damit in über 95 Prozent der Fälle bis zum
Lebensende über die Runden. Meist bleibe sogar noch etwas zum Vererben übrig.
Harsche Kritik an den Berechnungsgrundlagen hat neben dem Versicherer-Gesamtverband GDV
auch das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) geäußert. Letzteres spricht unter der
Überschrift „Zu schön, um wahr zu sein“ von „vollkommen unplausiblen Annahmen“. So werde
eine jährliche Rendite von 6 Prozent unterstellt, obwohl der zugrunde gelegte Musterfonds
lediglich 30 Prozent Aktien neben 70 Prozent Rentenpapieren enthalte. Unterschätzt würden
zudem das Performancerisiko und das Langlebigkeitsrisiko.
Die Wohnimmobilienpreise in Deutschland scheinen einen Turnaround hingelegt zu haben: Im
zweiten Quartal stiegen sie laut Statistischem Bundesamt um 1,3 Prozent gegenüber Vorquartal,
das erste Plus seit zwei Jahren. Im Vergleich mit dem zweiten Quartal 2023 steht zwar noch ein
Minus von 2,6 Prozent zu Buche, doch es liegt deutlich unter den Werten der Vorquartale, die
zwischen –3,9 und –10,2 Prozent rangierten. Angesichts der zinspolitischen Lockerung im
Euroraum breitet sich in der Branche wieder Optimismus aus. Für 2025 rechnen
Immobilienanalysten mit einem Preisanstieg von 2,0 Prozent, wie eine Reuters-Umfrage ergab.
Die Gesamtzahlen verdecken dabei gegenläufige Entwicklungen in Deutschland. In dünn
besiedelten Regionen sanken die Preise für Wohnungen zuletzt weiterhin, während sie in den
sieben größten Metropolen im Schnitt um 1,6 Prozent zulegten. Ein- und Zweifamilienhäuser
verteuerten sich dagegen bundesweit, wenn auch mit unterschiedlicher Dynamik: In ländlichen
Regionen betrug das Plus 0,9 Prozent, in Großstädten 2,3 Prozent.
Woran heutige Autofahrer kaum noch einen Gedanken verschwenden, war vor 75 Jahren ein
riesiger Schritt – politisch wie technisch-administrativ: Dank der damals in 19 Staaten
eingeführten „Grünen Versicherungskarte“ gilt eine Kfz-Versicherung auch im europäischen
Ausland und sogar darüber hinaus. 48 Länder mit rund 1.500 Versicherern nehmen mittlerweile
am Council of Bureaux (COB) teil, der die Schadenregulierung koordiniert. Während die „Grüne
Karte“ früher bei jedem Grenzübertritt präsentiert werden musste, reicht in den meisten
Teilnehmerländern seit 1991 das amtliche Kennzeichen als Versicherungsnachweis.
Täglich ereignen sich im Schnitt mehr als 1.000 Unfälle im COB-Raum, deren (Mit-)Verursacher
in einem jeweils anderen Land ihren Wohnsitz haben. Vor Einführung des seit 2021 auf weißem
Papier gedruckten internationalen Versicherungsbelegs, der ab 2025 auch rein digital mitgeführt
werden kann, musste vor jeder Fahrt ins Ausland eine Grenzversicherung abgeschlossen werden
– und zwar für jedes Land einzeln.
Als kürzlich die Meldung die Runde machte, dass die Finanzaufsicht BaFin 13 KryptowährungsAutomaten aus dem Verkehr gezogen hat, stellten sich viele Bundesbürger sicherlich zuerst die
Frage: Was ist denn ein Kryptowährungs-Automat?
Tatsächlich gibt es solche Geräte mittlerweile dutzendfach in Deutschland, auch wenn diese
Dienstleistung halb im Schatten angeboten wird. Wegen der Geldwäschegefahr müssen
Betreiber eine Erlaubnis für Bankgeschäfte besitzen, was offenbar nicht von allen beherzigt wird.
Die Automaten versprechen einen schnellen, unkomplizierten Umtausch von Bargeld in eine
Kryptowährung oder umgekehrt.
Allerdings geht es auch hier nicht anonym: Man benötigt eine App und einen Account mit Wallet,
der eine Identitätsprüfung voraussetzt. Der Online-Erwerb von Kryptowährungen ist
demgegenüber kaum aufwendiger, aber viel günstiger. Laut Erhebungen der Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen betragen die Gebühren an Automaten bis zu 10 Prozent. Bei OnlineBrokern sind es in der Regel unter 2 Prozent.