Gemäß der aktuellen Analyse eines großen Immobilienfinanzierungs-Unternehmens müssen
Haus- und Wohnungskäufer zunehmend höhere Kreditsummen in Anspruch nehmen. Das zeigt
sich etwa im steigenden Beleihungsauslauf. Dieser gibt den Anteil der Fremdfinanzierung am
Beleihungswert – dem Wert, den die Bank dem Objekt zuschreibt – an. Die Kennzahl kletterte im
September durchschnittlich auf 87,5 Prozent, nachdem sie ein Jahr zuvor noch 85,9 Prozent
betragen hatte.
Die durchschnittliche Kreditsumme wuchs auf rund 313.000 Euro an, 5.000 Euro mehr als im
Vormonat. Nicht nur wegen dieses Trends müssen sich die Immobilienkäufer für immer längere
Zeiträume verschulden: Die im September vereinbarten monatlichen Kreditraten fielen so
niedrig aus wie seit zwei Jahren nicht mehr, bei einer praktisch gleichbleibenden
durchschnittlichen Zinsbindung von knapp elf Jahren. Legt man beispielhaft 300.000 Euro
Kreditsumme, 2 Prozent Tilgung, 80 Prozent Beleihungsauslauf und 10-jährige Zinsbindung
zugrunde, belief sich die sogenannte Standardrate auf monatlich 1.395 Euro.
Das Bundeskabinett hat im Zuge des Bürokratieentlastungsgesetzes IV eine Änderung des
Versicherungskennzeichen-Systems für Mofas und E-Scooter beschlossen. Bisher müssen diese
jährlich neu versichert werden, was mit einem farbigen Kennzeichen – in diesem Jahr in Blau –
nachgewiesen wird. Ordnungshüter können so schnell erkennen, ob der Versicherungsschutz
aktuell ist. Ab März 2026 sollen die langsameren Zweiräder mit einem permanenten
Kennzeichen versehen werden, das der jeweilige Versicherer nach Vertragsablauf wieder
einzieht. Ein Zulassungsverfahren soll es weiterhin nicht geben.
Die Versicherungswirtschaft ist nicht nur wegen der zusätzlichen Vollzugsaufgabe wenig
begeistert, sondern befürchtet darüber hinaus, dass nach einer Änderung mehr Kleinfahrzeuge
ohne Versicherungsschutz unterwegs sein könnten – auch wenn das für die Fahrer kostspielig
werden kann, denn es handelt sich um eine Straftat. Neben einer Geldbuße drohen
Führerscheinentzug und bis zu einem Jahr Gefängnis. Zudem müssen die Kosten bei einem
Unfall komplett selbst übernommen werden.
Über die ausufernde Bürokratie hierzulande wird seit vielen Jahren geklagt, Abhilfe verspricht
nahezu jeder Politiker. Die jüngste große Maßnahme zum Bürokratieabbau könnte nun jedoch
für den Fiskus kostspielige Folgen haben. Im Zuge des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes,
dem der Bundesrat noch zustimmen muss, werden die Aufbewahrungspflichten für steuerlich
relevante Belege verkürzt. Dadurch sollen Unternehmen und Verwaltung fast eine Milliarde Euro
pro Jahr einsparen.
Fachleute wie die ehemalige Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker von der Organisation
Finanzwende befürchten jedoch, dass Cum-ex- und Cum-cum-Täter künftig legal Beweise
vernichten könnten. Mit sogenannten Cum-ex- und Cum-cum-Geschäften haben
Nadelstreifenkriminelle den Staat um schätzungsweise 45 Milliarden Euro betrogen. Nicht mal
ein Zehntel davon konnte bisher zurückgeholt werden. Ob es viel mehr wird, kann mit dem
neuen Gesetz zunehmend als fraglich gelten. Immerhin wird es von Wirtschaftsvertretern als
(kleiner) Schritt in die richtige Richtung begrüßt.