Nach dem Renteneintritt sind in der Regel noch mehrere Lebensjahrzehnte zu erwarten. Wie
viele es statistisch sein werden, unterschätzen viele Menschen – und halten Altersvorsorge in
der Folge für weniger wichtig. Das erbrachte kürzlich eine Umfrage des europäischen
Versicherer-Dachverbands Insurance Europe unter rund 15.700 Personen in 15 Ländern.
Wer seine eigene Lebenserwartung unterschätzt, hat im Schnitt 0,68 Vorsorgeprodukte
abgeschlossen, während „Überschätzer“ über 0,79 verfügen. In Deutschland fällt der Unterschied
mit 0,95 zu 1,14 noch größer aus. Aufschlussreich sind auch die Quoten derjenigen, die
überhaupt für den Ruhestand vorsorgen: Bei den Pessimisten sind es in Deutschland 67, bei den
Optimisten 77 Prozent.„Wer denkt, nicht sehr alt zu werden, spart sich das Sparen
möglicherweise gleich ganz“, bringt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer
des Versicherer-Gesamtverbands GDV, die Problematik auf den Punkt.
Aktuell beträgt die Rest-Lebenserwartung hierzulande übrigens für eine 60-jährige Frau gut 25
Jahre, gleichaltrige Männer können statistisch noch mit 21,3 Lebensjahren rechnen. Grund
genug, die Altersvorsorge ernst zu nehmen.
Kfz-Versicherer müssen überzogene Mietwagenkosten nicht komplett übernehmen
mak82367 | Keine Kommentare22.02.2025
Generell hat ein schuldlos Unfallbeteiligter, dessen Auto zur Reparatur in die Werkstatt muss,
Anspruch auf die Erstattung von Mietwagenkosten durch die Versicherung des
Unfallverursachers. Wie das Amtsgericht Hamburg-Barmbek kürzlich urteilte (Aktenzeichen 816
C 111/24), sollten diese Kosten aber in einem vernünftigen Rahmen bleiben – andernfalls darf
der Versicherer die Erstattungsleistung kürzen.
Geklagt hatte ein Unfallopfer, das 3.500 Euro für einen Interims-Mietwagen gefordert, jedoch
nur 2.200 Euro erhalten hatte. Der gegnerische Versicherer begründete die Kürzung mit einem
unverhältnismäßig hohen Tagessatz. Dem schloss sich das Gericht an und wies die Klage ab, da
das Gebot der Schadenminderung für alle Beteiligten gelte – somit sei auch bei der
Mietwagenauswahl und -buchung auf Wirtschaftlichkeit zu achten.
Anders verhält es sich bei der Wahl der Werkstatt: Unfallgeschädigte müssen prinzipiell keinen
Angebotsvergleich für die Reparatur ihres Autos vornehmen, es gilt das sogenannte
Werkstattrisiko für den gegnerischen Versicherer.
Vor allem infolge der Hochwasser im Mai und Juni lag die Summe der Schäden durch Sturm,
Hagel und Überschwemmung 2024 erneut über der Fünf-Milliarden-Marke. Wie der VersichererGesamtverband GDV mitteilte, sank die Gesamtzahl gegenüber 2023 zwar um rund 100
Millionen auf 5,5 Milliarden Euro. Eine besorgniserregende Tendenz zeigt sich aber bei den
Elementarschäden wie Überschwemmungen, die nach 300 Millionen und 1,0 Milliarde in den
beiden Vorjahren nunmehr auf 2,5 Milliarden Euro gestiegen sind. Davon gehen circa zwei
Milliarden auf das Juni-Hochwasser zurück, das vor allem in Bayern und Baden-Württemberg
wütete. Gegen die wachsende Überschwemmungsgefahr ist nur etwa jedes zweite Gebäude in
Deutschland mit einem Elementarschutz versichert.
Unterdurchschnittlich fiel dagegen der Naturgefahren-bedingte Schaden in der Kfz-Versicherung
aus: Mit rund einer Milliarde Euro lag er etwa eine Viertelmilliarde unter dem Schnitt der
Vorjahre. Das dürfte sich indes nicht in den Beiträgen bemerkbar machen, denn an anderen
Fronten ringen die Kfz-Versicherer mit immensen Kostensteigerungen.
Seit Anfang Dezember gilt die neue Gefahrstoffverordnung, die den Arbeits- und
Gesundheitsschutz unter anderem bei der Sanierung älterer Gebäude nach Brand-, Wasser- oder
Schimmelschäden erhöhen soll. Im Fokus steht das krebserregende Asbest, das sich in vielen bis
1993 errichteten Häusern – die etwa drei Viertel des deutschen Wohnungsbestands ausmachen
– findet. Vor Sanierungsmaßnahmen muss nun eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen
werden; bestehen Zweifel, ob Asbest verbaut wurde, ist der übliche aufwendige Risikoschutz zu
betreiben.
Was bedeutet das für Hausbesitzer, Immobilienverwalter, Sachverständige, Handwerker etc.? Dies
beantwortet ein neuer Praxisleitfaden zum „Umgang mit Asbest bei der Gebäudesanierung“, der
sich noch in der Konsultationsphase befindet, jedoch schon unter
https://vds.de/konsultationsverfahren/vds-3155-entwurf abgerufen werden kann. Federführend
ist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) über seine
Tochtergesellschaft VdS. Die Versicherer rechnen durch den fälligen Zusatzaufwand mit
Mehrkosten in der Gebäudeversicherung von über 190 Millionen Euro pro Jahr.
Wer einen Kredit, etwa für eine Immobilienfinanzierung, erhalten will, muss eine gute Bonität
vorweisen können. Das Urteil der Auskunftei Schufa spielt dabei eine wesentliche Rolle. Banken
holen es standardmäßig ebenso ein wie Mobilfunkanbieter oder Energieversorger vor einem
Vertragsschluss. Wie der Schufa-Score für eine Person genau zustande kommt, ist
Betriebsgeheimnis. Klar ist aber: Negativeinträge wegen nicht bezahlter Rechnungen führen zu
Abzügen.
Seit Jahresanfang überschattet ein solcher Fehltritt die Kreditwürdigkeit nicht mehr so lange
wie zuvor. Statt 36 Monaten wird ein einmaliger Zahlungsverzug nur noch 18 Monate lange
gespeichert, solange der geschuldete Betrag innerhalb von 100 Tagen nach einer Mahnung, die
der Schufa bekannt ist, beglichen wird. Zudem dürfen in den 18 Monaten keine weiteren
Negativmeldungen eingehen. „Die Neuregelung der Speicherfristen bietet Vorteile für beide
Seiten: Sie bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern, die rasch ihre versäumte Zahlung
nachholen, die Chance, schneller ihre Bonität zu verbessern. Davon profitieren auch
Unternehmen, die so schneller an ihr Geld kommen“, kommentiert die SchufaVorstandvorsitzende Tanja Birkholz.