Sommerzeit ist Urlaubszeit. Doch auch in den schönsten Monaten des Jahres ist niemand gegen Krankheit gefeit. Egal ob Zahnschmerzen, Beinbruch oder Sonnenstich – fern der Heimat zeigt sich oft: In anderen Ländern ist die medizinische Versorgung anders geregelt als hierzulande. In der Regel akzeptieren nur wenige Ärzte den Auslandsschutz der deutschen Krankenkassen. Wer in fremde Länder reist, sollte also unbedingt an eine Auslandsreise-Krankenversicherung denken. Dies gilt besonders für Reisen außerhalb Europas. In Deutschland sind derzeit nur rund 23 Millionen Menschen entsprechend versichert. Und dies obwohl ein solcher Vertrag nur wenige Euro kostet, aber dennoch teure Behandlungskosten am Urlaubsort abdeckt. Die Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt im Krankheitsfall die Kosten für ambulante und stationäre ärztliche Behandlungen sowie für die erforderlichen Arznei- und Verbandmittel. Darüber hinaus werden die Transportkosten zum nächstgelegenen anerkannten Krankenhaus und die Kosten für Operationen ebenso erstattet wie schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Es gibt viele gute Gründe, seinen Urlaub schon frühzeitig zu buchen. Während man also voller Vorfreude der erholsamen Zeit entgegenfiebert, können jederzeit Ereignisse eintreten, die eine Stornierung nötig machen. In solchen Fällen wünscht sich jeder, eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen zu haben, die dem Versicherten alle mit dem Rücktritt entstandenen Kosten erstattet. Eine solche Versicherung lohnt sich in jedem Fall, da unvorhergesehene Ereignisse jederzeit auftreten können. Dabei können Reiserücktrittsversicherungen für eine bestimmte Reise oder auch für ein ganzes Jahr abgeschlossen werden, die dann alle Reisen innerhalb dieses Jahres abdecken. Zu den vielen Gründen, wann eine solche Versicherung greift zählen zum Beispiel schwere Erkrankungen oder Unfallverletzungen, aber auch Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, ein unerwarteter Arbeitsplatzwechsel oder der Verlust des Arbeitsplatzes. Das erfreuliche ist, dass diese Gründe, die eine Reise unzumutbar machen, nicht nur auf den Versicherungsnehmer selbst entfallen müssen, sondern auch bei Angehörigen und Mitreisenden gelten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Egal ob man zur Miete wohnt oder im Eigenheim. Sein Zuhause will jeder bewahren, erst Recht wenn man viel Zeit und Geld in die Ausstattung nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen gesteckt hat. Schäden daran sind deshalb immer ein Problem. Mit einer Hausratversicherung sichern Sie Ihr Hab und Gut in den eigenen vier Wänden ab. Je nach Vertrag kommt die Versicherung für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 8 und Hagel auf. Hinzu kommen auch Schäden aus Einbrüchen und Vandalismus. Versichert ist dabei der komplette Hausrat. Angefangen von Möbeln, Schrankinventar über Gardinen und Wäsche bis hin zu Musikinstrumenten, Elektro- und Sportgeräten. Die Versicherung bezahlt im Schadensfall den Wiederbeschaffungswert der zerstörten oder abhanden gekommenen Gegenstände. Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder Pelze, Wertpapiere oder Kunstwerke können mit einem Anteil der Versicherungssumme (zum Beispiel 20 Prozent) abgesichert werden. Wer Kostbarkeiten wie Antiquitäten oder Gemälde besitzt, sollte je nach Bedarf eine Spezialversicherung abschließen. Moderne Häuser haben häufig viele Glasflächen verbaut. Egal ob Glastüren, großflächige Fenster, Glaswände oder Cerankochfelder, hier kann schnell etwas zerbrechen. Daher lässt sich eine Hausratversicherung auch um eine Glasversicherung ergänzen. Mit weiteren Beitragszuschlägen lassen sich wiederum auch Überspannungsschäden durch Blitzeinschläge oder andere Elementarschäden versichern. Für Fahrräder gelten in der Regel besondere Bedingungen. Sie sind nicht automatisch in der Hausratversicherung abgesichert. Generell müssen Räder unterwegs mit einem wirksamen Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert werden. Nach der Rückkehr muss das Fahrrad zudem im Fahrradkeller untergestellt werden, sofern ein solcher Raum vorhanden ist. Für die Gefahr eines Fahrraddiebstahls muss stets eine spezielle Fahrradversicherung als Zusatzbaustein zur normalen Hausratversicherung abgeschlossen werden. Wichtig zu wissen: Bei Vertragsabschluss müssen der Wert des Hausrats und die Versicherungssumme übereinstimmen, sonst kann es im Schadensfall zu bösen Überraschungen kommen. Eine solche Unterversicherung ist in der Regel ausgeschlossen, wenn jeder Quadratmeter der Wohnung mit 650 Euro versichert wird. Darüber hinaus ist auch stets der jeweilige Wohnort für die Beitragshöhe der Hausratversicherung ausschlaggebend. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Die persönliche Gesundheit liegt nur zu einem Teil in den eigenen Händen. Gut, wenn die Absicherung für den Fall der Fälle umfassend ist. Eine Lösung hierfür ist der Eagle Star Krankheits-Schutzbrief der Zurich. Dabei handelt es sich um eine Risikolebensversicherung mit Schwerpunkt der Absicherung gegen die finanziellen Folgen von schweren Erkrankungen bzw. mit vorgezogener Leistung bei einer schweren Erkrankung.
Mit dem Eagle Star Krankheits-Schutzbrief ist man bei der Diagnose einer versicherten schweren Erkrankung optimal abgesichert. Schnell und unkompliziert erhalten Versicherte die vereinbarte Versicherungssumme. Wie diese das Geld verwenden, entscheiden sie selbst. Für Behandlungskosten, zusätzliche Ausgaben für spezielle Therapien, Umbauten oder die laufenden Fixkosten. So können die Versicherten ganz in Ruhe gesund werden und Ihr Leben neu ordnen.
Den Eagle Star Krankheits-Schutzbrief gibt es in zwei Varianten: Der Krankheits-Schutzbrief dient zur selbstständigen Absicherung bei schweren Erkrankungen, während der er- weiterte Krankheits-Schutzbrief eine Risiko-Lebensversicherung mit zusätzlicher Leistung bei schwerer Erkrankung ist. Alles in allem umfasst der Eagle Star Krankheits-Schutzbrief exzellente Produkteigenschaften. Neben garantierten Beiträgen bei gleichzeitig garantierter Versicherungssumme ist auch eine kostenlose Mitversicherung von Kindern vorgesehen. Die Nachversicherungsgarantie, also die Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Änderung bestimmter persönlicher Lebensumstände, ist ebenfalls ein wichtiger Baustein. Außerdem sind verschiedene Zusatzoptionen möglich, wie etwa der Erwerbsunfähigkeitsschutz, die Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit und eine Verlängerungsoption ohne erneute Gesundheitsprüfung bis zu einem Alter von 75 Jahren. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Jetzt, da die Tage immer wärmer werden, geht es endlich auch mit der Gartensaison los! Allerdings gilt es einige Dinge zu beachten, so dass am Ende ein Streit mit dem Nachbarn oder dem Vermieter die Freude am Grünen nicht eintrübt.
Sollte der Garten gemietet sein, dann steht in der Regel im Mietvertrag genau drin, was in Sachen Gartenpflege zu tun ist. Ganz wichtig ist es auch, nicht nur an Nachbarn und Vermieter zu denken, sondern auch an den Staat. Schließlich müssen Gartenabfälle ordnungsgemäß entsorgt werden, sonst kann es zu einer Verwarnung und einem Bußgeld kommen.
Darüber hinaus gilt für Hecken, Gebüsche und Schilf ein besonderer Schutz vonseiten des Bundesnaturschutzgesetzes. Zwischen März und September dürfen sie nur gepflegt, je- doch nicht zurückgeschnitten werden, da sie wildlebenden Tieren als Zuflucht dienen. Neben der Landschaftspflege will man im Garten aber natürlich auch Grillen. Dabei ist es nicht klar geregelt, genau wie oft gegrillt werden darf. Auf Nummer sicher geht man, wenn man sich mit dem Nachbarn abspricht und am besten auch für ihn einige Würstchen auf den Grill legt… (Quelle CASMOS Media GmbH)
Die Renovierung von Mietwohnungen ist ein häufiges Streitthema zwischen Mietern und Vermietern. In vielen Fällen geht es gar nicht anders, als sich am Ende vor Gericht wiederzufinden. Eine vor kurzem getroffene Entscheidung des Bundesgerichtshofs stärkt dabei die Position der Bewohner und räumt mit einigen gängigen Vertragsklauseln auf.
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Durchführung von Schönheitsreparaturen verantwortlich. Allerdings wird seit Jahren die Verantwortung für die Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen. Nun haben die Richter in Bezug auf diese Reparaturen entschieden, dass auf Mieter, die in eine nicht renovierte Wohnung gezogen sind, keine Renovierungsverpflichtungen automatisch über den Mietvertrag abgewälzt werden können.
Außerdem wurde entschieden, dass unabhängig davon, ob eine Wohnung renoviert oder unrenoviert bezogen wurde, die so genannte Quotenklausel unwirksam ist. Dabei geht es um den Fall, dass Mieter vor Ablauf der typischen Renovierungsintervalle ausziehen. Bei Flur, Bad und Küche liegen diese Intervalle bei drei Jahren und bei den Haupträumen bei fünf Jahren. Bisher konnten Mieter, die nur kurze Zeit in einer Wohnung gelebt haben, im Mietvertrag dazu verpflichtet werden, sich an den Kosten zu beteiligen. Die prozentualen Anteile konnten dabei variieren.
Auf Richterseite hatte man vor allem bemängelt, dass Mieter damit unangemessen benachteiligt würden, da sie auf diese Weise nicht nur ihre eigenen Abnutzungen beseitigen müssten, sondern auch diejenigen des Vormieters. Welche Tragweite diese Entscheidung hat, zeigt die Aussage von Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor beim Deutschen Mieterbund, wonach solche Klauseln in jedem zweiten Mietvertrag vorkommen würden. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Das persönliche Hab und Gut ist den meisten Menschen lieb und teuer. Der Schutz der eigenen vier Wände ist daher sehr wichtig. Dennoch schaffen es immer wieder Fremde sich unbefugt Zutritt zu verschaffen. Gut wenn, im Falle der Fälle wenigstens der materielle Schaden eines Einbruchs abgesichert ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass es dazu kommt, ist höher als viele denken, denn laut Kriminalstatistik steigen die Einbruchzahlen in Deutschland seit Jahren an. Im Jahr 2013 kletterte die Zahl der Einbrüche um 3,7 Prozent auf insgesamt 149.500 Fälle. Einbrecher erlangten dabei Diebesgut im Gesamtwert von insgesamt 427,5 Mio. Euro. Besonders die Anzahl der Tageswohnungseinbrüche ist im Jahr 2013 gestiegen. Die Statistik zeigt hier ein Plus von 5,8 Prozent auf 64.754 Fälle. Die Hauptstädte der Einbrecher sind übrigens im Norden zu finden. Die meisten Wohnungseinbrüche gibt es in Hamburg, Bremen und Berlin.
Rundumabsicherung
Einbrüche sind jedoch nur ein Teil dessen, was zu Hause al- les passieren kann. Mit einer Hausratversicherung sichern Sie Ihr Hab und Gut gegen die verschiedensten Ereignisse ab. Je nach Vertrag kommt die Versicherung für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke acht und Hagel auf. Hinzu kommen auch Schäden aus Einbrüchen und Vandalismus. Versichert ist dabei der komplette Hausrat, angefangen von Möbeln, Schrankinventar über Gardinen und Wäsche bis hin zu Musikinstrumenten, Elektro- und Sportgeräten. Im Schadensfall bezahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert der zerstörten oder abhanden gekommenen Gegenstände.
Finanzieller Ausgleich
Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder Pelze, Wertpapiere oder Kunstwerke können mit einem Anteil der Versicherungssumme abgesichert werden. Der Wert hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Wer Kostbarkeiten wie Antiquitäten oder Gemälde besitzt, sollte auf jeden Fall eine Spezialversicherung abschließen. Wichtig ist: Die Versicherungssumme muss stets an den aktuellen Wert des Besitzes an- gepasst werden. Wenn eine Versicherung über lange Zeit besteht, sollte diese regelmäßig hinsichtlich der Vertragsdetails überprüft werden. Je nach Alttarif bieten neue Verträge bessere Leistungen zum selben Preis. Dies ist auch interessant, wenn es um Zusatzbausteine geht.
Glasflächen absichern
Moderne Häuser haben häufig jede Menge Glasflächen. Egal ob Glastüren, großflächige Fenster oder Cerankochfelder: Hier kann schnell etwas zerbrechen, was richtig ins Geld geht. Daher lässt sich eine Hausratversicherung auch um eine Glasversicherung ergänzen. Mit weiteren Beitragszuschlägen lassen sich wiederum auch Überspannungsschäden durch Blitzeinschläge oder andere Elementarschäden versichern.
Ein beliebter Zusatzbaustein zur normalen Hausratversicherung ist eine spezielle Fahrradversicherung. Entgegen der landläufigen Ansicht sind Fahrräder nicht automatisch Bestandteil einer Hausratversicherung. Fahrräder müssen dabei stets mit einem wirksamen Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert werden. Zudem muss es im Idealfall in einem separaten Fahrradraum abgestellt werden. Nur dann greift die Versicherung. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Die Riester-Rente erweist sich großer Beliebtheit. Besonders das Zinstief sorgt dafür, dass die staatlich geförderte Rente eine tragende Säule der privaten Altersvorsorge ist. Das zeigen auch die jüngsten Zahlen: Zum Jahresende 2014 stieg die Zahl der Riester-Versicherungsverträge laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf annähernd 10,85 Millionen. Der Statistik zufolge schlossen die Deutschen im Jahr 2014 rund 463.700 neue Riester- Versicherungsverträge ab – das waren fast 2,4 Prozent mehr als 2013.
Inzwischen steigt auch die Zahl derer, die eine Riester-Rente beziehen. Laut GDV beziehen mittlerweile 50.000 Riester- Versicherungssparer der „ersten Stunde“ eine entsprechende Rente. Wie sinnvoll diese Entscheidung für jeden Einzelnen war, zeigt eine Untersuchung des unabhängigen Instituts für Transparenz (ITA), die jüngst Riester-Renten der „ersten Generation“ analysierte. Dabei kam heraus, dass selbst ein Single ohne Kind über zwölf Jahre eine durchschnittliche Rendite auf den Eigenbeitrag von 3,99 Prozent erzielte, mit Kind erreicht der Wert sogar 5,77 Prozent – eine mögliche zusätzliche Steuerersparnis nicht eingerechnet.
Am besten schnitten im Vergleichsfeld übrigens die Riester- Produkte der Lebensversicherer ab. Die Riester-Fonds mussten hingegen in der Finanzkrise starke Wertverluste hinnehmen, die sie in den Folgejahren bis Anfang 2014 nicht mehr aufholen konnten. Entscheidend für die Höhe der Rendite ist dabei zudem stets die Ausnutzung der staatlichen Förderung. Jeder Sparer, der im Rahmen eines Riester-Vertrags vier Prozent seines beitragspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens für die Altersvorsorge spart, erhält pro Jahr 154 Euro Grundzulage und für jedes kindergeldberechtigte Kind noch einmal 185 Euro Kinderzulage. Für Kinder des Geburtsjahrgangs 2008 und später fließen sogar 300 Euro. Wer weniger als die genannten vier Prozent einzahlt, bekommt die Zulagen nur anteilig. Für Zulagenberechtigte, die Anfang 2014 noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hatten, erhöht sich der Zuschuss einmalig um 200 Euro. Über die Zulagen hinaus können Riester-Sparer von Steuerermäßigungen profitieren. Allerdings erkennt das Finanzamt bei Riester-Verträgen höchstens 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben an. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Fähigkeiten wie Gehen, Bücken oder der Gebrauch der Hände sind für viele Menschen selbstverständlich. Fehlt eine dieser so genannten „Grundfähigkeiten“, verändert dies das Leben grundlegend. Der neue Grundunfähigkeits-Schutzbrief der Zurich sichert gegen die finanziellen Folgen des Verlustes von insgesamt 12 grundlegenden Fähigkeiten ab. Neben den Grundfähigkeiten Gehen, Sehen und Sprechen werden auch Dinge wie der Arm- und Handgebrauch oder Treppen steigen abgesichert. Zudem greift der Schutzbrief auch bei Beeinträchtigungen durch verringerte geistige Leistungsfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder im Fall der gerichtlichen Anordnung der Betreuung.
Bereits bei Verlust einer der versicherten Grundfähigkeiten oder bei Eintritt einer der versicherten Beeinträchtigungen erhalten Versicherte eine monatliche Rente, wenn der Verlust oder die Beeinträchtigung für mindestens sechs Monate vorliegt. Die Frage, ob der Versicherte im Leistungsfall noch weiterarbeiten kann oder will, spielt keine Rolle. Die Rente wird so lange gezahlt, wie die Beeinträchtigung besteht.
Stellt sich bei der Prüfung des Leistungsantrags heraus, dass der Versicherte schon in der Vergangenheit Anspruch auf monatliche Leistungen hatte, so werden diese auch rückwirkend erbracht. Bei Eintritt des Versicherungsfalls organisiert Zurich kostenfrei die Möglichkeit zu einer Rehabilitations- und Berufsberatung durch anerkannte Fachleute. So können z. B. als sinnvoll erachtete Maßnahmen eingeleitet und begleitet werden.
Wichtig: Wenn sich Rahmenbedingungen des Lebens ändern, lässt sich auch der Grundunfähigkeits-Schutzbrief der Zurich anpassen. Sie gilt etwa bei einer Heirat, der Geburt oder Adoption eines Kindes oder bei Abschluss einer Berufsausbildung. Unabhängig davon kann der Vertrag alle fünf Jahre nach Vertragsabschluss angepasst werden. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Während Sie diesen ersten Satz lesen, ist es wieder passiert: Einer von jährlich über 8 Millionen Unfällen in Deutschland. Jeden Tag sind mehr als 20.000 Menschen am Arbeitsplatz, im Straßenverkehr oder in Freizeit und Haushalt von einem Unfall betroffen. Die Mehrzahl der Unfälle geht dabei glücklicherweise glimpflich aus. Aber leider nicht immer. Ein schwerer Unfall zieht oftmals anhaltende gesundheitliche oder finanzielle Folgen nach sich. So können einmalige oder sogar dauerhafte finanzielle Belastungen entstehen.
Gefahrenherd Alltag
Die Mehrzahl der Unfälle passiert überraschenderweise im privaten Alltag. Während nur etwa ein Fünftel aller Unfälle in der Schule oder am Arbeitsplatz passieren, sind laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz Freizeit und Haushalt mit einem Anteil von rund zwei Drittel deutlich unfallträchtigere Alltagsbereiche. Die wenigsten Unfälle passieren hingegen im Verkehr. Während Unfälle am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt sind, Verkehrsunfälle durch eigenständige Haftpflichtversicherungen oder die Kfz-Versicherungen reguliert werden, gibt es für private Unfälle kein Äquivalent – mit Ausnahme der privaten Unfallversicherung.
Absicherung für die Freizeit
Eine private Unfallversicherung springt dann ein, wenn ein Unfall dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nach sich zieht oder sogar zum Tod führt. Sie zahlt im Falle des Falles einen vorher festgelegten Einmalbetrag oder eine monatliche Unfallrente. Bei Unfallfolgen, die nicht von Dauer sind, leistet die private Unfallversicherung ebenfalls. Der Grad der Invalidität wird dabei nach der so genannten Gliedertaxe bestimmt. Sie ist Teil des Versicherungsvertrages. Der Versicherungsschutz gilt meist für Unfälle weltweit und rund um die Uhr.
Basis und Ergänzungen
Besonders wichtig ist eine solche Versicherung für Familienernährer. Denn fällt der Hauptverdiener aus, ist durch einen Unfall schnell die finanzielle Existenz der gesamten Familie bedroht. Alleinstehende wiederum werden durch Rentenzahlungen im Falle der Fälle ebenfalls vor Existenzsorgen geschützt. Älteren bietet eine private Unfallversicherung oft zusätzliche Assistance-Leistungen. Sie ermöglichen es, den Alltag (ggf. auch des Ehepartners) selbstständig zu bewältigen. Weitere Bausteine einer privaten Unfallversicherung sind neben der meist geringen Todesfallleistung (im Vergleich zu einer Risikolebensversicherung) auch so genannte Tagegelder. Im Fall einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit wird für die Dauer einer ärztlichen Behandlung der vereinbarte Tagegeldsatz oder bei vollstationärer Behandlung von Unfallfolgen in einem Krankenhaus der Krankenhaustagegeldsatz gezahlt. (Quelle CASMOS Media GmbH)