Für Sparer sind die niedrigen Zinsen hierzulande ein Ärgernis. Selbst ein negativer Zinssatz ist nicht mehr tabu. Auf diese Weise gehen einem die renditeträchtigen Alternativen aus, wenn man wie die meisten Deutschen zu den Aktienmarkt- Muffeln gehört und nicht in DAX & Co investieren möchte. Gleichzeitig freuen sich Immobilienkäufer und Bauherren über die historisch niedrigen Bauzinsen. Dabei sieht es keineswegs so aus, als würde sich zum Jahresanfang 2015 daran etwas ändern. Die Zinsen für eine Immobilienfinanzierung dürften noch eine ganze Weile auf dem derzeitigen Rekordtiefstand bleiben. Zehnjährige Darlehen gibt es zum Beispiel schon zu Zinsen von rund 1,65 Prozent. Dafür hat insbesondere die Europäische Zentralbank (EZB) gesorgt. Und nun wird sogar über die umstrittenen Staatsanleihekäufe diskutiert. Sollte es auch noch dazu kommen, würde das Zinsniveau noch weiter abgesenkt. Für diejenigen, die sich einen Baukredit sichern wollen, um sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen möchten oder schlicht die eigene Immobilie für die Altersversorgung im Blick haben, wären das erneut gute Nachrichten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Wer während des Autofahrens mit dem Handy am Ohr telefoniert und nicht mithilfe einer Freisprechanlage, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund ist dies seit geraumer Zeit verboten. Wer erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Doch ein Handy am Steuer muss nicht zwangsläufig zu einer Geldbuße führen. Einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm zufolge dürfen Autofahrer auch dann mit dem Handy telefonieren, wenn der Motor des Wagens durch eine automatische Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist. In dem konkreten Fall hat das OLG einer Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts Dortmund stattgegeben. Dabei wurde einem Mann ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro aufgebrummt, da er an einer roten Ampel bei einem mithilfe einer automatischen Start-Stopp-Funktion ausgeschaltetem Motor mit dem Handy am Ohr telefoniert hatte. Demnach ist man beim OLG der Ansicht, dass das in der Straßenverkehrsordnung normierte Verbot, ein Mobiltelefon zu benutzen nicht gelte, wenn das Fahrzeug stehe und der Motor ausgeschaltet sei. Dabei würde es außerdem nicht darum gehen, ob der Motor nun manuell oder automatisch abgestellt wurde. Im Gegensatz dazu müssen mit dem Handy am Ohr erwischte Autofahrer weiterhin mit einem seit Mai 2014 erhöhten Bußgeld von 60 Euro plus Bearbeitungsgebühr rechnen. Allerdings kann es so richtig teuer werden, wenn man auf diese Weise einen Unfall verursacht. Wenn es um die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung geht, kann ein Versicherer den Unfallverursacher, anders als im Fall von Alkohol am Steuer, nicht in Regress nehmen. In Bezug auf die Kaskoversicherung kann es jedoch richtig teuer werden. Der Unfallverursacher zahlt sogar komplett aus der eigenen Tasche, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Inzwischen dürften viele ihr Weihnachtsgeld für Geschenke oder einen Urlaub ausgegeben haben. Doch wer Geld übrig hat, sollte über eine Sondertilgung seines Darlehens nachdenken. Denn in diesem Fall kann man sich auf längere Sicht mit einer schnelleren Schuldenfreiheit beschenken. Zunächst einmal sollte darauf geachtet werden, ob der Darlehensanbieter eine Sondertilgung anbietet und ob diese zum Nulltarif zu haben ist. Häufig kann man zwischen 2.500 und 10.000 Euro jährlich tilgen. Andere geben einem einen Spielraum von 5 bis 10 Prozent der Darlehenssumme. Manche Anbieter verlangen einen Zinsaufschlag für diese Option. Wenn man für Sondertilgungen extra bezahlen muss, sollte man es sich überlegen, ob dieses Recht genutzt werden sollte. Schließlich will niemand höhere Zinsen umsonst bezahlen. Eine Sondertilgung bringt zum Beispiel den Vorteil, dass sich der Zinsanteil in der Rate ab diesem Zeitpunkt verringert und die Tilgung steigt. Wenn die Zinsbindung zu Ende ist, wartet eine geringere Restschuld und damit ein geringerer Folgekredit. In der Konsequenz ist man dann schneller schuldenfrei. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Das neue Jahr bringt für Versicherungen einige Veränderungen. Die bedeutendste betrifft den Garantiezins. Zum 1. Januar 2015 sinkt der auch Höchstrechnungszins genannte Zinssatz von derzeit 1,75 auf 1,25 Prozent. Da zahlreiche Versicherungssparten betroffen sind, besteht Handlungsbedarf für alle, die sich den bisherigen Garantiezinssatz sichern wollen.
Reaktion auf Niedrigzinsen
Durch die Senkung des Garantiezinssatzes möchte die Politik den Versicherungsgesellschaften unter die Arme greifen. Denn angesichts des aktuellen Niedrigzinsniveaus würden diese sonst in Zukunft Schwierigkeiten bekommen, die bisher garantierten Leistungen mit ihren Anlagen an den Finanzmärkten zu erwirtschaften. Im Jahr 2000 war der Höchstrechnungszinssatz erstmals gesenkt worden – von damals 4,0 auf 3,25 Prozent.
Garantierte Verzinsung
Hinter dem Garantiezins verbirgt sich der Wert, mit dem bei klassischen Lebens- und Rentenversicherungen der gebildete Kapitalstock mindestens verzinst wird. Er bleibt während der gesamten Laufzeit gleich. Die Absenkung zum Jahreswechsel betrifft nur Neuverträge, die ab 2015 abgeschlossen werden. Bei allen bestehenden Verträgen bleibt es bei den abgegebenen Garantiezusagen. Generell ist der Garantiezins jedoch nur einer von mehreren Bausteinen der Gesamtrendite einer Lebensversicherung. Zusätzlich erhalten Kunden auf ihren Sparanteil eine Überschussbeteiligung. Deren Höhe ist aber weder garantiert noch bei Vertragsschluss absehbar.
Wichtiger Renditebaustein
Daher sollte stets der aktuelle Garantiezins hauptsächlich in der Berechnung berücksichtigt werden. Dennoch besteht berechtigter Grund zur Hoffnung, dass auch zukünftig die Überschussbeteiligung eine relevante Renditegröße bleibt. Denn durch die Reform steigt die Mindestbeteiligung der Versicherten an den sogenannten Risikoüberschüssen von derzeit 75 auf 90 Prozent – egal ob Neuvertrag oder Bestandskunde. Risikoüberschüsse entstehen, wenn weniger Risiken eingetreten sind als kalkuliert.
Viele Sparten betroffen
Da die Änderung des Garantiezinses neben konventionellen Lebens- oder Rentenversicherungen zum Beispiel auch Risikolebensversicherungen, Fondsgebundene Versicherungen mit Beitragserhaltungsgarantie oder Pflege- und Berufsunfähigkeitsversicherungen betrifft, ergibt sich vielfacher Handlungsbedarf. Wer sich also den bisherigen Garantiezins in Höhe von 1,75 Prozent sichern will, muss noch 2014 einen entsprechenden Vertrag abschließen. Das rechnet sich bei entsprechenden Laufzeiten schnell. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Der Herbst ist da: Für Einbrecher beginnt die heiße Phase des Jahres, denn Häuser liegen jetzt immer früher und damit länger im Dunkeln. Was kann man aber tun, um sich zu schützen? Zunächst einmal sind die Schäden durch einen Einbruch über die Hausratversicherung abgedeckt. Am anfälligsten ist die eigene Wohnung oder das Haus, wenn man zum Beispiel wegen eines Urlaubs nicht zugegen ist. Wer jedoch länger als zwei Monate verreist, sollte dies seiner Versicherung mitteilen. Die längere Abwesenheit wird in der Hausratversicherung laut Angaben des Branchenverbandes GDV häufig als Gefahrerhöhung angesehen. Grundsätzlich gilt, dass man es den Einbrechern möglichst schwer machen sollte. Je länger der Vorgang dauert, desto eher steigt die Entdeckungsgefahr. Das heißt: Fenster und Türen gut abschließen sowie Wertsachen am besten in einem Safe aufbewahren. Außerdem sollte nach Möglichkeit der Eindruck erweckt werden, dass man gar nicht weg ist. Der überquellende Briefkasten ist geradezu eine Einladung für Diebe. Den Briefkasten sollten also die Nachbarn leeren, während das Zeitungsabo für die Urlaubszeit abbestellt werden sollte. (Quelle CASMOS Media GmbH)
BU-Versicherung: Jetzt noch günstig abschließen!
mak82367 | Keine KommentareNichts ist so wertvoll wie die eigene Arbeitskraft. Doch je nach Beruf ist der Erhalt der Arbeitsfähigkeit keineswegs so leicht. Denn körperliche Arbeit kann einen Organismus auf Dauer schwer belasten. Daneben lauern auch im Alltag Gefahren, die aus einem erfolgreichen Berufsleben schnell einen Problemfall werden lassen. Für alle diese Fälle gibt es eine Berufsunfähigkeitsversicherung. (BU) Wie schnell die Diagnose „berufsunfähig“ eintreffen kann, zeigt ein Blick auf die Statistik. Im Schnitt betrifft eine Berufsunfähigkeit jeden vierten Bundesbürger. Die gesetzlichen Versicherungen sind in diesem Fall meist nicht so leistungsfähig, wie häufig gedacht. Daher hilft nur Eigeninitiative in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Allerdings werden sich diese Versicherungen ab dem kommenden Jahr 2015 zum Teil deutlich verteuern, so dass jetzt Handlungsbedarf besteht, wenn man noch zu den günstigeren Tarifen einen Vertrag abschließen möchte. Grund für die höheren Tarifkosten ist der ab dem 1. Januar 2015 gesenkte Garantiezins (mehr dazu im Schwerpunktthema auf Seite 2). Diese Maßnahme steht in engem Zusammenhang mit dem seit einiger Zeit vorhandenen Niedrigzinsniveau. Versicherungen haben aufgrund der niedrigeren Zinssätze, Probleme die in der Vergangenheit möglichen Ergebnisse zu erzielen. Vor allem in einer Kalkulation, die über mehrere Jahrzehnte läuft, macht sich das Problem aufgrund des Zinseszinseffekts bemerkbar. In der Folge werden Neuverträge ab dem neuen Jahr nur noch zu höheren Tarifen abzuschließen sein. Je nach Versicherer, Risikogruppe und Eintrittsalter sind deutliche Preiserhöhungen abzusehen. Für bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungen ändert sich jedoch nichts, hier sind keine Preisanhebungen aufgrund des niedrigeren Garantiezinses zu erwarten. Als Nebeneffekt der gesunkenen Verzinsung kann der Risikoschutz durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Menschen mit Vorerkrankungen teurer oder im schlimmsten Fall sogar unmöglich werden. Auch hier wirkt sich der Zinseszinseffekt negativ auf die Tarife aus. Da hilft es nur, in diesem Jahr noch aktiv zu werden. (Quelle CASMOS Media GmbH)